Vor etwa einem guten Jahr haben wir, im Vorlauf des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, eine Akquise-Mail von einem Anbieter eines „bewährten Assistenz- und Analyse-Tools“ bekommen. Die Mail zeigt ziemlich gut, wie hier gearbeitet wird: mit Unwahrheiten, mit Angst, und am Ende mit einem Produkt, das verkauft werden soll, koste es, was es wolle.

Ich schreibe diesen Artikel mit zwei Hüten auf. Zum einen als Vorsitzender des Interessenverbands der Farbsehschwachen und Farbenblinden e. V. (öffnet in neuem Tab) (IFFarb), die Mail ging an uns als Verein. Zum anderen als A11y-Berater, der sich beruflich mit genau solchen Tools und Versprechen auseinandersetzt. Beide Perspektiven gehören in diesen Text, deshalb wechsle ich im Folgenden zwischen „wir als Verein“ und meiner fachlichen Einordnung.

Kurz zum Verein, falls ihn jemand nicht kennt: Wir sind ehrenamtlich und gemeinnützig organisiert, setzen uns für die Interessen farbfehlsichtiger Menschen ein und klären über das Thema auf. Auf Farbsehschwaeche.de haben wir unter anderem einen Artikel über Barrierefreiheits-Assistenten bei Farbsehschwäche (öffnet in neuem Tab) geschrieben, in dem wir auch auf sogenannte Accessibility-Overlays eingehen und von ihrem Einsatz abraten. Schaut man sich unsere Website und unsere Aktivitäten an, wird außerdem schnell klar: Wir sind kein Verein, der Millionen umsetzt, Mitarbeitende beschäftigt oder irgendwas verkauft, bei dem ein Verbrauchervertrag entsteht. Das wird gleich noch wichtig.

Gilt das BFSG auch für Vereine und Verbände? Die Mail mit der Angst

Anfang Mai 2025, knapp zwei Monate vor Inkrafttreten des BFSG, lag diese Mail in unserem Postfach:

Sehr geehrter Herr …,

entsprechend der EN 301 549 tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen (z. B. Websites und Apps) – darunter ausdrücklich auch Vereine und Verbände – zur Barrierefreiheit.

Um Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, stellen wir Ihnen unser bewährtes Assistenz- und Analyse-Tool kostenfrei zur Verfügung, mit dem Sie die Barrierefreiheit Ihrer Websites sicher und unkompliziert prüfen und Ihre Seiten gleichzeitig barrierefreier gestalten.

Zusätzlich bieten wir Ihnen als Verband exklusive Partnerschaftsmodelle: Empfehlen Sie uns Ihren Mitgliedern und profitieren Sie von unserem Provisions-Modell. Alle Details zur kostenlosen Nutzung und zum Partnerschaftsmodell finden Sie unter: [Link]

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Sie möchten es sofort ausprobieren? So geht’s:

  • [Link zur Website, mit den Anweisungen für die Einlösung eines Gutscheincodes für das Tool]
  • Das war’s schon – im Dashboard laden Sie ein PDF mit dem kurzen Code-Snippet herunter und schicken es an Ihre Webagentur; das Einfügen dauert dort nur wenige Minuten, sodass keine nennenswerten Agenturkosten entstehen.

Detaillierte Informationen zu allen Integrations- und Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie nach dem Einloggen im PDF „Website-Integration“, das Sie oben rechts in Ihrem Dashboard herunterladen können.

Sollte Ihr Webmaster oder eine Agentur die Einbindung vornehmen, leiten Sie bitte das PDF einfach an diese weiter. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Ich konnte es mir damals nicht verkneifen, zu antworten, auch weil die Mail von einer echten Firma kam und gleich mehrere Punkte enthält, die schlicht falsch sind. Im Kern fast schon eine Lüge.

Was die Mail vor allem zeigt: Hier wird mit der Angst vorm BFSG gearbeitet und eine rechtliche Verpflichtung suggeriert, die so „ausdrücklich“ gar nicht existiert. Pikant dabei: Das Tool wird zunächst sogar kostenlos angeboten, inklusive Provisions-Modell, von dem wir als Verein angeblich noch profitieren würden.

Drei falsche Behauptungen in einem Satz

Schon der allererste Satz der Mail zeigt, wie locker man es hier mit Tatsachen nimmt. Schauen wir ihn uns genau an, denn er enthält gleich drei Probleme:

Erstens: Die Mail behauptet, das BFSG trete „entsprechend der EN 301 549“ in Kraft. Das ist falsch. Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA). Die EN 301 549 ist, wie der Name sagt, eine Europäische Norm, also eine technische Umsetzungsgrundlage, kein Gesetz. Die Norm ist für die Umsetzung relevant, aber ein Gesetz tritt nie „nach“ einer Norm in Kraft. Das ist handwerklich einfach falsch.

Zweitens: Die Mail behauptet, das BFSG verpflichte „ausdrücklich auch Vereine und Verbände“ zur Barrierefreiheit. Das Wort „ausdrücklich“ baut hier zusätzliche Drohkulisse auf. Tatsächlich verpflichtet das BFSG private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, und zwar ohne das Wort „digital“ davor, anders als suggeriert.

Drittens, und das ist der eigentliche Kern: Die Mail suggeriert, das BFSG beträfe ausnahmslos alle Vereine und Verbände. Das stimmt so nicht. Ein Verein ist nur betroffen, wenn er einen Verbrauchervertrag schließt, wenn also jemand bei ihm eine Dienstleistung oder ein Produkt erwerben kann. Genau das tun wir als IFFarb nicht: kein Onlineshop, kein Verbrauchervertrag, nichts dergleichen. Selbst wenn das der Fall wäre, würde das BFSG erst greifen, wenn der Verein mindestens 10 Mitarbeitende beschäftigt oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz macht. Spoiler: Nichts davon trifft auf uns zu.

Drei falsche oder verzerrte Aussagen, in einem einzigen Satz, an einen Verein, der explizit zum Thema Barrierefreiheit aufklärt. Das ist kein Ausrutscher, das ist Methode.

Es zeigt vor allem eins: Hier wird Unsicherheit ausgenutzt, um etwas zu konstruieren, das so nie da war. Gerade im Bereich Barrierefreiheit finde ich das besonders bitter, Barrierefreiheit hilft Menschen, viele sind darauf angewiesen, um Websites oder Apps überhaupt nutzen zu können. Es sollte primär um diese Menschen gehen, nicht darum, ein Gesetz zu erfüllen, zu dem man angeblich „verpflichtet“ ist. Für mich heißt das in meiner A11y-Beratung auch: korrekt einordnen, wenn eine Firma oder ein Shop tatsächlich nicht verpflichtet ist, auch wenn ich trotzdem immer empfehle, etwas für die Barrierefreiheit zu tun. Das ist einfach fair.

Das Tool: Analyse – oder doch eher Overlay?

Klingt erstmal gar nicht so schlecht, oder? Ein Tool, mit dem man die Website gleichzeitig prüfen und barrierefreier machen kann, gerade für Leute, die nicht tief in der Materie stecken, klingt das verlockend.

Zur Einordnung: Um eine Website zu prüfen und zu überwachen, gibt es längst etablierte, oft kostenlose Werkzeuge. Mit etwas technischem Sachverstand lässt sich daraus sogar ein laufendes Monitoring bauen. Im Idealfall setze ich Barrierefreiheit ohnehin von Anfang an mit um – kommen bei der Prüfung trotzdem Fehler raus, behebe ich sie und stelle eine Version online, die diese Fehler nicht mehr enthält.

Bei dem hier beworbenen Tool geht es aber um etwas anderes: ein sogenanntes Overlay. Das aktiviert Funktionen, die eine Website zugänglicher erscheinen lassen können – hat aber ein Kernproblem: Problematischer Code wird durch ein Overlay nicht barrierefrei, und es ist nicht gesichert, dass die Overlay-Funktionen wirklich zuverlässig funktionieren. Innerhalb der Branche wird der Einsatz von Overlays daher unter Expertinnen und Experten kritisch gesehen (öffnet in neuem Tab).

Aus unserer Vereinsarbeit kennen wir das Muster sehr genau, gerade bei Farbsehschwäche, auch das hab ich in meiner Antwort an den Anbieter angesprochen: In Gesprächen heißt es oft, „ein Farbfilter ist vorhanden“ oder „wir unterstützen das schon“. Schaut man genauer hin, ist das Tool entweder gar nicht eingebunden, nicht aktiv, oder ausgerechnet auf den Unterseiten nicht verfügbar, auf denen es tatsächlich gebraucht würde. Oder es hilft schlicht nicht, weil wir ganz andere Informationen brauchen, als ein Overlay liefern kann, etwa ein simples Text-Label statt eines Farbfilters. Das Ergebnis ist eine trügerische Sicherheit auf beiden Seiten: Die Anbietenden glauben, sie hätten das Thema abgehakt, und Betroffene verlassen sich auf eine Funktion, die im entscheidenden Moment gar nicht da ist oder am eigentlichen Problem vorbeigeht.

Es darf also bezweifelt werden, dass das Tool wirklich das so unkompliziert leistet, was hier versprochen wird.

Ich hab mir natürlich auch die Website des Anbieters selbst angeschaut, und direkt Mängel bei der Barrierefreiheit gefunden: Kontraste nicht vorhanden oder unzureichend, Tastaturfokus nicht erkennbar, kurze automatisierte Tests zeigten ebenfalls Fehler. Das wirft die Frage auf: Testet der Anbieter seine eigene Website nicht mit dem eigenen Tool, oder funktioniert es einfach nicht so gut, wie angepriesen? Denn auch mit aktiviertem Overlay wurde es nicht wirklich besser.

Die Sache mit der „leichten Einbindung“

Eine weitere Sache, über die ich gestolpert bin: Die angeblich leichte und schnelle Einbindung per Code-Snippet, „in wenigen Minuten“ erledigt.

Damit wird suggeriert, eine Einbindung sei schnell und vor allem günstig, „ohne nennenswerte Agenturkosten“. Das sehe ich aus zwei Gründen kritisch.

Erstens: Hier wird ein Tool präsentiert, das Barrierefreiheit angeblich kostenlos, höchstens für ein paar Euro Agenturkosten, herstellt. Das steht im Gegensatz dazu, eine Agentur tatsächlich zu beauftragen, Barrierefreiheit umzusetzen. Der Unterschied: Richtig gemacht ist das nachhaltig, man zahlt nicht dauerhaft für ein Werkzeug, das am Ende vielleicht gar nichts bringt. Und natürlich will auch dieser Anbieter Geld sehen, auch wenn es erst kostenlos schmackhaft gemacht wird. Laut Website laufen die Verträge übrigens 24 Monate. Das läppert sich am Ende. Nur wird die Seite davon nicht barrierefrei.

Zweitens, und das sehe ich noch kritischer: Ohne die geringste Ahnung davon zu haben, was die Einbindung eines „kurzen Code-Snippets“ in einem konkreten System bedeutet, wird einfach behauptet, es gehe schnell und dürfe bei der Agentur „keine nennenswerten Kosten“ verursachen. Mag jetzt etwas zugespitzt klingen, aber es gibt durchaus Systeme und Agentur-Workflows, in denen ein Code-Snippet eben nicht mal eben in wenigen Minuten implementiert ist. Ohne dieses Wissen lässt sich schlicht keine seriöse Aussage darüber treffen, welcher Aufwand bei einer Agentur entstehen kann, und darf.

Was in der „wenige Minuten“-Rechnung außerdem komplett fehlt, und worauf ich in meiner Antwort auch hingewiesen habe: Ein Tool, das per externem Skript nachträglich in die Website geladen wird, zieht in aller Regel eine Einwilligungspflicht nach sich, Stichwort Cookie- beziehungsweise Consent-Banner. Wir selbst verzichten als Verein bewusst auf externe Dienste, gerade um genau diesen Aufwand und diese Datenschutzfragen zu vermeiden, unsere Website läuft cookielos. Wer ein Overlay wie das beworbene einbindet, müsste sich also auch noch um eine funktionierende, rechtssichere Einwilligungslösung kümmern. Vom „dauert nur wenige Minuten“ bleibt da nicht mehr viel übrig.

Wie ernst meint man es eigentlich mit Barrierefreiheit?

Ich konnte es mir nicht verkneifen, auf die Mail zu antworten. In meiner Antwort hab ich die Widersprüche genau so dargelegt, auf die Problematik mit Overlays verwiesen und auch die Barrierefreiheitsmängel der eigenen Anbieter-Website angesprochen. Außerdem hab ich auf unseren Verein und unsere bereits öffentlich kommunizierte Einordnung zu Overlays verwiesen, und klargestellt, dass wir uns als gemeinnütziger Verein ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren, nicht über Provisionsmodelle.

Eine Antwort kam tatsächlich. Der Herr bedankte sich für mein Feedback und zeigte sich (angeblich) interessiert, weitere Barrieren der eigenen Website mitgeteilt zu bekommen, falls ich welche fände. Auf meine eigentliche Argumentation wurde aber nicht weiter eingegangen. Die Mail landete dann auch, zu allem Überfluss, in meinem Spam-Ordner. Zu Recht, könnte man sagen.

Mit meinen Kritikpunkten hat man sich also nicht ernsthaft auseinandergesetzt, sie auch nicht entkräftet. Stattdessen wurde eher noch versucht, mir das Tool weiter schmackhaft zu machen.

Bei diesem Anbieter darf man sich schon fragen, wie ernst es hier wirklich mit Barrierefreiheit gemeint ist. Es zeigt aber auch: Solche Mails werden offenbar schnell und in großer Zahl rausgeschickt, und es geht in erster Linie ums Verkaufen. Das ist legitim – aber kritisch zu sehen, wenn man sich anschaut, wie es passiert.

Wer einem gemeinnützigen Verein schreibt und ihm ein Provisions-Modell anbietet, hätte ja auch einfach spenden können. Das wäre näher an dem, was man behauptet zu wollen: etwas für Barrierefreiheit zu tun und die Vereine und Verbände zu unterstützen, die sich dafür einsetzen. Stattdessen sollte der Verein als Vertriebskanal für ein Tool herhalten, dessen eigene Website nicht mal die Grundlagen erfüllt.

Man darf hinterfragen, warum ich eigentlich auf Barrieren ihrer Website hinweisen soll, wenn ihr eigenes Tool genau das doch leisten sollte. Und: Warum sollte ich die Website kostenlos auditieren? Auch fällt auf, dass man sich offenbar nicht mal kurz informiert hat, an wen man da eigentlich schreibt. Und was noch mehr aussagt: In über einem Jahr hat sich an der Website nichts getan. Auch mit aktiviertem Overlay enthält sie noch immer dieselben Fehler wie damals. Dass ausgerechnet die Kontraste gravierende Mängel haben, und man damit einem Verband schreibt, dessen Kernthema die ausreichende Farbkontrastierung ist, sagt eigentlich schon alles.

Am Ende bleibt die Frage, wem hier wirklich geholfen wird. Die Reaktion auf die Rückmeldung eines Betroffenen spricht Bände. Eigentlich sollen die Menschen profitieren, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Falsche Versprechen und Irreführung tun das nicht, sie sorgen für Verunsicherung und bewirken eher das Gegenteil. Agenturen, Beraterinnen und Berater mit echtem Fachwissen können hier mehr erreichen als eine halbherzige Lösung, die in wenigen Minuten implementiert ist und am Ende alle verlieren lässt.

Das Beispiel zeigt, wie hier mit Ängsten und Falschinformationen gearbeitet wird, und wie wenig es manchen dieser Anbieter offenbar wirklich um die Sache geht. Zumal die eigene Website eindrucksvoll belegt: Selbst mit dem eigenen Tool wird sie nicht barrierefrei. Ein Jahr später bleibe ich dabei: Das ist nicht die beste Werbung.