Assistive Technologie
Assistive Technologien sind Hilfsmittel, die es ermöglichen, Informationen zu bekommen oder zum Beispiel Apps und Websites zu bedienen. Im Grunde ist schon eine Brille oder eine Lupe assistive Technik: Man ist auf sie angewiesen, um Texte zu lesen oder Kleingedrucktes zu vergrößern. Im digitalen Bereich geht es meist um Software oder Geräte, die zwischen Mensch und Bildschirm vermitteln.
Screenreader
Ein Screenreader, auf Deutsch auch Bildschirmvorleser genannt, ist eine Software, die blinden und sehbehinderten Menschen Bildschirminhalte vorliest oder über eine Braillezeile ausgibt. Das beschränkt sich nicht auf den Browser: Ein Screenreader liest das ganze Betriebssystem, alle installierten Apps und jede Website vor, damit sich Nutzende überall orientieren und alles bedienen können. Dabei gibt der Screenreader nicht nur Text wieder, sondern auch die Struktur einer Seite, also Überschriften, Buttons, Links und Formularfelder, damit Nutzende wissen, wo sie sich befinden und was sie als Nächstes tun können. Screenreader lassen sich individuell konfigurieren, zum Beispiel in der Geschwindigkeit der Vorlesestimme.
Screenreader ist nicht gleich Vorlesefunktion
Eine „Vorlesefunktion“, wie sie manche Websites anbieten, ist kein Screenreader. Sie liest nur den sichtbaren Text vor, aber nicht die Struktur der Seite: Buttons, Formulare oder die Navigation bleiben unbedienbar.
Braillezeile
Eine Braillezeile gibt die Inhalte einer Website in Blindenschrift aus. Vom Aussehen her könnte man sie für ein Eingabegerät wie eine Tastatur halten, tatsächlich ist sie aber eine Ausgabe: Die Inhalte werden über kleine, sich bewegende Stifte ertastbar dargestellt, sodass blinde Menschen sie mit den Fingern lesen können.
Taster
Motorisch eingeschränkte Menschen nutzen oft Taster: große Eingabeflächen, mit denen sich einzelne Elemente auf einer Website oder einem Betriebssystem bedienen lassen. Dabei werden nacheinander Bereiche markiert (man spricht von Scanning), die dann per Tastendruck aktiviert werden. Ähnliche Eingabehilfen gibt es zum Beispiel auch für Spielekonsolen, um barriereärmeres Spielen zu ermöglichen.
Bildschirmlupe und Vergrößerungsfunktionen
Die Bildschirmlupe ist in der Regel eine Funktion des Betriebssystems und vergrößert Bereiche des Bildschirms. Das hilft vor allem bei Sehbehinderungen, wenn schwer lesbare Inhalte größer dargestellt werden müssen.
Spracheingabe
Spracheingabe kennen die meisten von Assistenten wie Alexa, Gemini (früher Google Assistant) oder Siri. Auch hier gilt: Es geht nicht nur um einzelne Websites, sondern ums ganze System, um Apps und Geräte gleichermaßen. Statt zu tippen oder mit der Maus zu klicken, sprechen Nutzende konkrete Befehle: „Öffne das Menü“, „Scroll nach unten“, „Klick auf Absenden“. So lässt sich ein Gerät vollständig ohne Tastatur oder Maus bedienen. Spezialisierte Geräte, die sich rein per Sprache bedienen lassen, gibt es zudem schon deutlich länger als Smart-Home-Assistenten, vor allem für Menschen, die eine Tastatur oder Maus nicht bedienen können.
Weitere assistive Technologien
Manche Hilfsmittel sind Spezialanfertigungen, angepasst an individuelle Bedürfnisse. Bei stark motorisch eingeschränkten Personen kann das zum Beispiel ein Gerät sein, das mit der Zunge bedient wird und darüber Eingaben und Aktionen auf dem Bildschirm steuert, etwa Klicks oder Cursorbewegungen. Solche Hilfsmittel kommen oft auch in Kombination mit anderen assistiven Technologien zum Einsatz, etwa zusammen mit Spracheingabe.
Alternativtext
Ein Alternativtext (kurz Alt-Text) ist eine Textalternative für ein Bild oder eine Grafik, die von assistiver Technik vorgelesen wird. So werden Bilder und Grafiken auch für Menschen mit Sehschwäche oder Blindheit wahrnehmbar. Ein guter Alternativtext ist so kurz wie möglich und beschreibt, was für den Kontext wichtig ist: nicht jedes Detail, sondern die Funktion oder Aussage des Bildes.
Nicht jedes Bild braucht einen Alternativtext: Rein dekorative Bilder ohne Informationswert bekommen ein leeres alt="", damit der Screenreader sie überspringt und nicht unnötig vorliest. Bei komplexeren Inhalten wie Diagrammen oder Infografiken reicht ein kurzer Alt-Text oft nicht aus. Hier braucht es zusätzlich eine längere Beschreibung im Text daneben oder darunter, die die Daten tatsächlich wiedergibt.
Das betrifft übrigens nicht nur Websites: Auch bei Bildern auf LinkedIn, Instagram oder in Newslettern lohnt sich ein durchdachter Alt-Text. Die meisten Plattformen bieten dafür ein eigenes Feld an, das erstaunlich oft leer bleibt.
Leichte und Einfache Sprache
Leichte und Einfache Sprache verzichten im Vergleich zur Alltagssprache auf komplexe Satzkonstruktionen und geben Inhalte einfacher wieder, folgen dabei aber unterschiedlichen Regeln und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.
Leichte Sprache wurde ursprünglich für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt und hat ein festes Regelwerk: kurze, einfache Wörter, kurze Sätze mit einfachem Satzbau, ein Gedanke pro Satz, dazu unterstützende Bilder. Davon profitieren neben Menschen mit Lernschwierigkeiten auch Menschen mit Demenz oder Menschen, die noch nicht so gut Deutsch sprechen. Damit ein Text offiziell als Leichte Sprache gilt, muss er zusätzlich von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Verständlichkeit geprüft werden. Übersetzung und Prüfung übernehmen dafür spezialisierte Büros, die am Ende auch das Zertifikat vergeben. Ein Beispiel zur Verdeutlichung, keine geprüfte Übersetzung: „Seit dem 28. Juni 2025 gibt es ein Gesetz. Das Gesetz ist wichtig für Firmen. Firmen müssen ihre Internet-Seiten barrierefrei machen. Barrierefrei bedeutet: Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.“
Einfache Sprache hat dagegen kein festes Regelwerk, sondern eher Grundsätze: kurze Sätze, klare Aussagen ohne Ironie oder Metaphern, bekannte statt fremde Wörter. Die Zielgruppen überschneiden sich mit denen der Leichten Sprache, nur ohne deren strenges Regelwerk und ohne Pflicht zur Prüfung. Zum Vergleich derselbe Sachverhalt in Einfacher Sprache: „Seit dem 28. Juni 2025 gilt ein Gesetz, das Firmen dazu verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten.“
Für öffentliche Stellen ist das übrigens keine Kür, sondern Pflicht: Die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache ist auf deren Websites vorgeschrieben.
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Die Deutsche Gebärdensprache ist die in Deutschland gebräuchliche Gebärdensprache. Es gibt nicht die eine Gebärdensprache: Sie unterscheidet sich von Land zu Land, teils sogar innerhalb eines Landes. Für viele gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist Gebärdensprache die erste Sprache, und sie hat eine eigene Grammatik, die sich vom Deutschen unterscheidet. Deshalb reicht ein Untertitel oft nicht aus: Ein Video mit Gebärdensprachdolmetschung ist für viele die zugänglichere Variante.
Untertitel
Untertitel geben das Gesprochene in einem Video als Text wieder, ergänzt um Hinweise zu wichtigen Tönen (etwa „[Türklingel]“ oder „[spannungsvolle Musik]“). Man unterscheidet Open und Closed Captions: Open Captions sind fest ins Bild eingebrannt und lassen sich nicht abschalten. Closed Captions liegen als eigene Spur vor und lassen sich an- und ausschalten, oft auch in mehreren Sprachen. Das macht sie in der Regel zur zugänglicheren Variante. Automatisch erzeugte Untertitel sollten kritisch betrachtet und mindestens stichprobenartig geprüft werden, gerade bei Fachbegriffen oder Dialekt.
Audiodeskription und Transkript
Audiodeskription beschreibt Videoinhalte zusätzlich in Audioform: Wichtige visuelle Informationen und Handlungen, die sonst nur über das Bild vermittelt würden, werden zusätzlich gesprochen beschrieben, meist in den Sprechpausen des Originaltons. So werden Inhalte auch für blinde und sehbehinderte Menschen über die Tonspur zugänglich.
Ein Transkript ist die schriftliche Niederschrift eines Videoinhalts: gesprochener Text plus wichtige nicht-gesprochene Informationen. Es lässt sich von assistiver Software auslesen und ist zusätzlich nützlich für alle, die einen Inhalt schnell überfliegen oder durchsuchen wollen.
Rechtliche Anforderungen: BITV, BFSG, EAA
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland, die öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Webangebote und Prozesse barrierefrei anzubieten. Sie ist die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102.
Mit dem European Accessibility Act (EAA) verpflichtet die EU erstmals auch die Privatwirtschaft zu einem Mindestmaß an Barrierefreiheit im EU-Binnenmarkt. In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das seit dem 28. Juni 2025 gilt und zum Beispiel vorsieht, dass der Vertragsabschluss bei Endkundenverträgen barrierefrei möglich sein muss.
Beide Regelwerke greifen technisch auf dieselbe europäische Norm zurück, die EN 301 549. Für den Webbereich übernimmt sie im Kern die WCAG, den internationalen Standard für barrierefreie Websites.
Overlay-Tools
Overlay-Tools sind kleine Programme, die auf Websites eingebunden werden und laut Anbieter Barrierefreiheit und Konformität herstellen sollen. Sie bringen verschiedene Hilfsmittel mit, die sich dann auf der Website nutzen lassen sollen, etwa Kontrastregler oder eine Vorlesefunktion.
Overlays machen nicht barrierefrei
Fachstellen, Verbände und Barrierefreiheitsexpertinnen und -experten warnen ausdrücklich vor Overlay-Tools. Sie beheben keine strukturellen Fehler im Code, machen eine Website also nicht barrierefrei und können sogar neue Probleme verursachen.
Schnell installiert, aber ohne die eigentlichen Probleme zu lösen, und mit dem Risiko, eine trügerische Sicherheit zu vermitteln: Wer ein Overlay einbaut, ist damit noch lange nicht barrierefrei.