Wer sich mit Barrierefreiheit beschäftigt, kommt an einigen Begriffen nicht vorbei. Sie stehen in Gesetzestexten, fallen in Fachgesprächen und tauchen in politischen Debatten auf, bedeuten dabei aber nicht immer dasselbe. Ich gehe die wichtigsten durch und sage dazu, wo sie sich unterscheiden und wo sie Probleme machen.

Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe – das große Ganze

Bevor wir uns den Fachbegriffen widmen, lohnt ein Blick auf das übergeordnete Ziel: Inklusion. Der Begriff stammt vom lateinischen inclusio (Einschließung) und beschreibt das Gegenteil von Ausgrenzung.

Das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend definiert Inklusion als die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen am gesellschaftlichen Leben (öffnet in neuem Tab). Auch die Vereinten Nationen greifen Inklusion an mehreren Stellen in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (öffnet in neuem Tab) auf.

Inklusion ist damit kein Nischenthema. Es ist das gesellschaftliche Ziel, auf das Barrierefreiheit und Accessibility hinarbeiten. Ohne Barrierefreiheit gibt es keine echte Teilhabe, und eine Barrierefreiheit, die dieses Ziel aus den Augen verliert, bleibt eine technische Übung.

Barrierefreiheit – der gesetzliche Begriff mit einem Ideal-Problem

Wenn es um konkrete Pflichten geht, landet man schnell beim Begriff Barrierefreiheit. Er ist gesetzlich definiert im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):

Auf diese Definition stützen sich die für den digitalen Raum relevanten Gesetze: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Der Begriff hat aber ein sprachliches Problem: Er beschreibt ein Ideal, das in der Realität nicht vollständig erreichbar ist. Eine vollständig barrierefreie Welt würde bedeuten, dass für niemanden noch irgendeine Barriere existiert. Das ist unrealistisch. Schon der technische Fortschritt schafft real existierende Barrieren: Niemand erwartet ernsthaft, dass eine moderne Website noch auf einem Windows-95-Rechner aus den 1990ern funktioniert, und das aus gutem Grund.

Das ändert nichts daran, dass Barrierefreiheit der richtige Begriff für gesetzliche Anforderungen ist. Aber es erklärt, warum in der Praxis ein zweiter Begriff entstanden ist.

Barrierearm – der ehrlichere Kompromiss?

Der Begriff barrierearm tritt vor allem dort auf, wo das Ideal der vollständigen Barrierefreiheit nicht erreichbar ist. Der Duden führt ihn mit zwei Bedeutungen: eine für Wohnungen und Zugänge zu Gebäuden oder Fahrzeugen, eine für digitale Angebote.

barrierearm
(von elektronischen Angeboten) vergleichsweise einfach nutzbar, insbesondere so gestaltet, dass Menschen mit Behinderung bei der Nutzung nur geringe Unterstützung benötigen.
Duden

Ein praktisches Beispiel aus dem Alltag: Eine Rampe ermöglicht einen ebenerdigen Zugang für Rollstühle, Kinderwägen oder Rollatoren, ist aber so steil, dass sie nicht für alle selbstständig nutzbar ist. Mit einem Rollator kommt man da vielleicht gut hoch. Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, schafft es womöglich nur mit fremder Hilfe. Die Rampe ist damit barrierearm: nutzbar, aber nicht von allen und nicht immer selbstständig.

Barrierefreiheit ist hier strenger. Der Zugang muss selbstständig möglich sein, zwar mit eigenen Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Rollator oder Screenreader, aber diese Hilfsmittel sollen ohne externe Hilfe funktionieren.

Achtung:

Kein gesetzlicher Begriff

Barrierearm ist nicht offiziell definiert. Der Begriff eröffnet Interpretationsspielraum und damit auch die Möglichkeit, Anforderungen zu umgehen. Im gesetzlichen Kontext ist er keine belastbare Grundlage.

Besonders im direkten Vergleich der Duden-Einträge von barrierearm und barrierefrei wird der Unterschied deutlicher:

barrierefrei
(von Internetseiten) so gestaltet, dass es auch von Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis oder fremde Hilfe genutzt werden kann (z. B. durch Veränderbarkeit der Schriftgröße)
Duden

Der Duden unterscheidet hier sehr eindrücklich in „ohne Hilfe“ und „mit Unterstützung“. Und der Zusatz verdeutlicht es auch: Es kann unter Einsatz von Hilfsmitteln geschehen, wie dem Einsatz einer Vergrößerungsfunktion oder um beim Rampen-Beispiel zu bleiben: dem Rollstuhl.

Wichtig hierbei: Bei barrierefrei geschieht es eigenständig, ohne fremde Hilfe. Bei barrierearm kann es notwendig sein, Unterstützung dazu zu holen. Hier bedeutet es, dass die Rampe zwar existiert, sie aber nur genutzt werden kann, wenn eine weitere Person den Rollstuhl schiebt oder zumindest hierbei unterstützt. Barrierefrei wäre die Rampe dann, wenn sie ohne zusätzliche Hilfe genutzt werden kann, alleine im Rollstuhl.

Accessibility – der internationale Fachbegriff

Im Englischen spricht man von Accessibility, wörtlich übersetzt: Zugänglichkeit. Die Übersetzung mit Barrierefreiheit trifft es ebenfalls, im internationalen Kontext stehen beide Begriffe gleich.

Das zeigt sich schon im Namen des wichtigsten Standardwerks für barrierefreie Webentwicklung: die WCAG, ausgeschrieben Web Content Accessibility Guidelines.

Hinweis:

A11Y – das Numeronym

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, stößt schnell auf die Abkürzung A11Y, gesprochen „Ally“ oder „Ä-Eleven-Why“. Das ist ein sogenanntes Numeronym, in der Softwareentwicklung eine verbreitete Art der Abkürzung. Zwischen dem A und dem Y in Accessibility stehen 11 weitere Buchstaben: „ccessibilit“, diese werden durch ihre Anzahl ersetzt. Weitere Beispiele: i18n für internationalization, l10n für localization, K8s für Kubernetes.

Was Accessibility so universell einsetzbar macht: Der Begriff wird in der Fachwelt sofort verstanden, sprachübergreifend. Und er trägt durch die Bedeutung Zugänglichkeit etwas mehr in sich als nur die gesetzliche Pflicht. Er beschreibt das Ziel, digitale Produkte und Angebote so zu entwickeln, dass sie für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sind, unabhängig von möglichen Einschränkungen.

Der Begriff „behindertengerecht“ – warum er problematisch ist

Ältere Texte und manchmal noch heutige Ausschreibungen verwenden den Begriff behindertengerecht. Er klingt neutral, hat aber ein grundlegendes Problem: Er definiert Menschen über ihre Behinderung und stellt sie als Abweichung von einer gedachten Norm dar. Wer diese Norm sein soll, sagt der Begriff nicht.

Das Modell dahinter ist das sogenannte medizinische Modell von Behinderung: Behinderung als persönliches Defizit, das kompensiert werden muss. Die heutige Perspektive, die auch internationalen Standards wie der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt, ist eine andere. Behinderung entsteht durch Barrieren in der Umwelt, nicht durch den Menschen selbst. Eine Treppe behindert, nicht der Mensch im Rollstuhl.

„Behindertengerecht“ ist daher nicht nur sprachlich veraltet, sondern auch konzeptuell falsch. Im Fachdiskurs hat er zu Recht ausgedient.

Welchen Begriff nutzen?

Ich verwende vor allem Barrierefreiheit und Accessibility. Barrierefreiheit ist der gesetzlich definierte Begriff und lässt deshalb wenig Spielraum, sich herauszureden. Im fachlichen Kontext nutze ich Accessibility, weil der Begriff international anschlussfähig ist und das Ziel besser beschreibt: Zugänglichkeit für alle.

Barrierearm nutze ich nicht. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert, zu unscharf und bietet zu viel Spielraum für Ausreden.

Daneben nutze ich gern Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe, weil sie das übergeordnete Ziel in den Blick nehmen. Technische Anforderungen zu erfüllen ist die eine Hälfte. Die andere ist, dass alle Menschen am digitalen Leben teilhaben können, mit ihren Unterschieden und nicht bloß irgendwie trotzdem.

Betroffen sind davon letztlich wir alle. Barrieren begegnen uns täglich, mal offensichtlich, mal kaum wahrnehmbar. Wie wir unsere gemeinsame digitale Umgebung gestalten, ist deshalb keine Frage für eine kleine Gruppe.